Potenzialanalyse an allgemeinbildenden Schulen in NRW

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Ab dem Schuljahr 2016 / 2017 ist die Potenzialanalyse an allen allgemeinbildenden Schulen in NRW verpflichtend durchzuführen. Die Potenzialanalyse wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8. Sie versteht sich als Einstieg in eine systematische Berufs- und Studienorientierung, die der Hinführung zu den konkreten Anforderungen der Berufe sowie der Berufs- und Studienwahl dient.

Grundsätzliches zur Potenzialanalyse:

Was ist eine Potenzialanalyse?

Die Potenzialanalyse ist eine stärken- und handlungsorientierte Analyse von Potenzialen. Jugendliche entdecken dabei auch unabhängig von geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen ihre fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Potenziale im Hinblick auf die Lebens- und Arbeitswelt.

 

Welchen Nutzen hat die Potenzialanalyse?

Die Potenzialanalyse ist ein erster Schritt im individuellen Berufsorientierungsprozess der Schülerinnen und Schüler. In der Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken und Interessen wird die Selbstreflexion gefördert. Die Potenzialanalyse kann Hinweise auf mögliche Berufsbereiche für die sich anschließenden Berufsfelderkundungen und Betriebspraktika geben. Sie ist eine Momentaufnahme und keine Festlegung auf die weitere individuelle Berufs- und Lebensplanung.

 

Für wen? Für alle Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen in allgemeinbildenden Schulen

 

Wer führt die Potenzialanalyse durch?

Freie Bildungsträger die durch eine öffentliche Ausschreibung ermittelt werden.

 

Was passiert vor der Potenzialanalyse?

• Der durchführende Bildungsträger und die Schule planen gemeinsam den Ablauf anhand einer Checkliste.

• Schülerinnen und Schüler und Eltern /Erziehungsberechtigte werden über Inhalt und Ablauf in einer Informationsveranstaltung umfassend informiert.

• Eltern/Erziehungsberechtigte erteilen ihr Einverständnis zur Teilnahme und der Verwendung personenbezogener Daten.

 

Wie verläuft eine Potenzialanalyse?

Das Land setzt kein einheitliches Verfahren voraus. Die Verfahren müssen jedoch valide und wissenschaftlich erprobt sein.

• Vor der eigentlichen Potenzialanalyse wird eine Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler über ihre Stärken erhoben (erprobte Verfahren)

• Die Potenzialanalyse dauert einen Tag – mindestens 6 Zeitstunden.

• Sie findet außerhalb von Schule in betriebsähnlichen Bildungsstätten statt.

• Es werden bewährte Verfahren eingesetzt, beispielsweise Aufgaben aus den Verfahren hamet 2 oder Profil AC.

• Den Schülerinnen und Schülern werden handlungsorientierte Aufgaben gestellt. Diese können beispielsweise sein: das Biegen eines Drahtes nach einem Muster, das Bauen eines Bilderrahmens, Zeichnungen oder Messaufgaben, Aufgaben am Computer oder ähnliches.

• Zusätzlich können Gruppenaufgaben in Form von Rollenspielen oder weitere erprobte Aufgaben gestellt werden.

• Weitere Verfahren wie beispielsweise Konzentrationstests werden eingesetzt.

 

Welche Kompetenzen werden beobachtet?

Die Potenialanalyse ist eine Stärkenorientierte Kompetenzerfassung. Die Aufgaben und Tests ermöglichen die Beobachtung von Kompetenzen in folgenden Kategorien:
• Praktische und fachliche Potenziale (Grobmotorik, feinmotorische Handgeschicklichkeit, Textverständnis, Fähigkeit, Handlungsanweisungen umsetzen und fachbezogenes Wissen praktisch anwenden)

• methodisches und kognitives Potenzial (Fähigkeit, strukturiert vorzugehen, Orientierung im Raum, Fähigkeit zur Sachanalyse, kreative Lösungsansätze)

• Arbeitshaltung (Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt, Bearbeitungsgeschwindigkeit, Ausdauer)

• soziales Potenzial (Auffassungsvermögen, kommunikativer Anteil an Lösungsschritten bei Gruppenaufgaben, Fähigkeit zu vermitteln und zu kooperieren)

• persönliches Potenzial (Motivation, Leistungsbereitschaft, Ausdauer)

Wer beobachtet?

• Um den Jugendlichen ein fundiertes Feedback über ihre Kompetenzen geben zu können, werden sie bei der Aufgabenerfüllung anhand festgelegter Kriterien von Fachkräften beobachtet.

• Die Beobachtung wird von nachweislich geschultem pädagogischem oder psychologischem Personal vorgenommen.

 

Was passiert mit den Ergebnissen?

• Die Beobachtungsergebnisse werden digital erhoben, schriftlich dokumentiert und mit den Jugendlichen und deren Eltern / Erziehungsberechtigten in einem Auswertungsgespräch besprochen. Bei Wunsch und mit Zustimmung der Eltern / Erziehungsberechtigten können Lehrkräfte teilnehmen.

• Die Beobachtungsergebnisse werden mit der Selbsteinschätzung und mit den Berufswünschen der Jugendlichen abgeglichen.

• Die Ergebnisse können Hinweise für die individuelle Förderung sein.

• Die Ergebnisse können für die Auswahl der später folgenden Betriebserkundungen und Betriebspraktika dienen.

• Die Ergebnisse können in einem Portfolioinstrument – häufig ist dies der Berufswahlpass – eingefügt werden. Über die Weitergabe der Ergebnisse entscheiden der Schüler/die Schülerin und deren Erziehungsberechtigte.

 

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?

• Für die Teilnahme eines Schülers/einer Schülerin ist eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten zur Weitergabe von personenbezogenen Daten an die „Landes- Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.V LGH“ und an die Stadt Köln ausschließlich zum Zwecke der Abrechnung notwendig. Folgende personenbezogene Daten werden auf Teilnehmerlisten weitergeleitet: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht, Klasse und Schule. Diese Daten werden im Rahmen der notwendigen Aufbewahrungsfristen für die EU Programme (10 Jahre) aufbewahrt.

• Die Ergebnisdaten der Potenzialanalyse speichert der Bildungsträger bis zu höchstens zwei Monaten nach der Potenzialanalyse. Anschließend werden die Daten gelöscht. Auf Nachfrage sind Löschprotokolle vorzulegen. Die Daten werden niemandem sonst zugängig gemacht. Den Umgang mit den Daten dokumentiert der Träger in einem Verfahrensverzeichnis.

 

Wer bezahlt die Potenzialanalyse?

Die Potenzialanalyse wird im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ über den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Abrechnung erfolgt seitens der vom Land NRW beauftragten LGH Landesgewerbeförderungsanstalt des nordrheinwestfälischen Handwerks e. V..

 

Wo finde ich weitere Informationen?

https://www.berufsorientierung-nrw.de/start/

https://www.arbeit.nrw.de/ausbildung/uebergang_schule_beruf/index.php

Das Standardelement „Potenzialanalyse“ im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“

Handreichung zur Durchführung von Potenzialanalysen im Berufsorientierungsprogramm (BOP) des BMBF