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Seit 2013 ist der Abbruch des leerstehenden Hauses auf dem Oedter Pfad geplant und Mittel im Haushalt eingestellt. Trotz mehrfacher Nachfrage ist es aber leider nicht dazu gekommen. Einige dringende, unaufschiebbare Arbeiten erhielten den Vorzug. Nun soll es aber endlich soweit sein, so die Aussage der Verwaltung. Die Immobilie wird im Zuge eines geplanten Neubaus auf dem Gelände des ehemaligen Jugendheim Kom´ma abgerissen.
In der Ausschusssitzung, UPK 22.2.2016, informierte die Verwaltung kurz zum beabsichtigten Abriss des Kom´ma und den geplanten Neubauten. Einige interessierte Anwohner der benachbarten Wiesenstraße trugen Ihre Sorgen zur Verkehrsbelastung auf dem Kauertzacker sowie dem Wegfall der schönen Freifläche vor dem ehemaligen Jugendheim Kom´ma vor. Auch die geplanten 2 ½ Geschosse seien nicht durch den aktuellen Bebauungsplan abgesichert und eine Bürgerinformation wünschenswert gewesen.
Hierzu führte die Verwaltung aus, laut Baugesetzbuch (BauGB) § 31 können Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan genehmigt werden. Von dieser Regelung wird hier Gebrauch gemacht. „Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“
Da es sich zudem um ein privates Bauvorhaben handelt ist eine Bürgerbeteiligung grundsätzlich nicht vorgesehen würde aber, durch die Ankündigung in der Presse und die Mitteilung in der Ausschusssitzung hiermit geschehen. Die zu erwartende Mehrbelastung der Spielstraße sei in einem akzeptablen Bereich und der Nutzen für die Allgemeinheit durch die zusätzlich entstehenden Mietwohnungen höher zu bewerten. Ein nicht tolerables Gefahrenpotential ginge hiervon nicht aus. Zur Grünfläche, die aktuell als Spielwiese genutzt wird, konnte man nur den Hinweis geben, hier handelt es sich um Privatbesitz. Das der Eigentümer die Nutzung durch spielende Kinder zugelassen hat ist nicht selbstverständlich und nicht einklagbar. Es ist zwar schade eine solche Fläche zu verlieren, jedoch stehen hier private Interessen des Eigentümers im Vordergrund die man zu berücksichtigen hat. Der Bebauungsplan sieht eine Wohnbebauung vor und der Flächenentwicklungsplan des Landes eine „Verdichtung der Innerstädtischen Bebauung“ um den Flächenverbrauch zu minimieren. „Bevor unbesiedelter Freiraum zum Zwecke der Wohnungsversorgung in Anspruch genommen wird, sind – soweit städtebaulich verträglich und ökologisch vertretbar – die Möglichkeiten zur Mobilisierung von Bauland auf innerstädtischen Flächen auszuschöpfen.“ Im ersten Gebäude sollen 8 Mietwohnungen entstehen. Für die weiteren Gebäude, die in einem nächsten Schritt geplant werden, ist wohl die Nutzung durch Außenwohngruppen des Kinderheim St.Annenhof vorgesehen.
Wann die Baugenehmigung erteilt wird, der Eigentümer mit Abriss und dem anschließenden Neubau beginnt, dazu konnte seitens der Verwaltung noch keine Aussage getroffen werden.