Änderung im Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung ab 1.11. erforderlich

Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung

Zum 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt künftig u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.

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