Anmeldung an den Grundschulen

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Anmeldung an den Grundschulen

Vom 02. bis 11. November 2016 findet die Anmeldung der Kempener Schulneulinge zur Grundschule für das Schuljahr 2017/18 statt.

Erstmalig erfolgt die Anmeldung der Schulneulinge bei der Stadt Kempen im Schulverwaltungsamt, Bockengasse 2, 47906 Kempen und nicht in den Grundschulen.
Die jeweiligen Termine für die Anmeldungen müssen in der Zeit vom 26. September bis 07. Oktober telefonisch mit den unten genannten Ansprechpartnerinnen abgestimmt werden.

Sprechzeiten:
  • montags – freitags von 8.30 – 12.30 Uhr
  • montags – donnerstags von 13.30 – 15.30 Uhr
Für die Buchstaben A – K

Ansprechpartnerin: Frau Gatzweiler, Tel. 0 21 52 / 917 – 152

Für die Buchstaben L – Z

Ansprechpartnerin: Frau Pannhausen, Tel. 0 21 52 / 917 – 265

 

Um den Eltern und Erziehungsberechtigten die Wahl der Grundschule für ihr Kind zu erleichtern, führen die städtischen Grundschulen im Stadtteil Kempen, St. Hubert und Tönisberg einen Besuchstag anstelle eines Tages der offenen Tür und einen Informationsabend durch. Zu diesen Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen.

Besuchstage jeweils von 16 bis 18 Uhr (anstelle eines Tages der Offenen Tür bieten die Schulen einen Besuchsnachmittag an, es findet kein Unterricht statt, stattdessen werden Angebote im kreativen Bereich zur Präsentation der Schule vorgehalten):

Regenbogenschule – Freitag, 30.09.2016
Gem. Grundschule St. Hubert – Freitag, 30.09.2016
Gem. Grundschule Tönisberg – Freitag, 30.09.2016
Kath. Grundschule I Wiesenstraße – Freitag, 28.10.2016
Astrid-Lindgren-Schule – Freitag, 28.10.2016

Infoabende: jeweils um 20 Uhr:

Gem. Grundschule Tönisberg – Dienstag, 04.10.2016
Astrid-Lindgren-Schule – Mittwoch, 05.10.2016
Gem. Grundschule St. Hubert – Dienstag, 25.10.2016
Kath. Grundschule I Wiesenstraße – Mittwoch, 26.10.2016
Regenbogenschule – Donnerstag, 27.10.2016

Unterlagen

Für die Anmeldung Ihres Kindes benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Familienstammbuch der Eltern
  • Bei alleinigem Sorgerecht ist der entsprechende Nachweis vorzulegen
  • Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten mitzubringen
  • der ausgefüllte Anmeldebogen (wird im September mit dem Informationsbrief an die Erziehungsberechtigten automatisch zugesandt)

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