Denkmalschutz und Stadtbild

Natürlich gibt es auch in Kempen, hier und da, Bausubstanz die nicht mehr wirklich ins Stadtbild passt und akuter Sanierungsbedarf besteht. Ich bin der Meinung, diese Neubaumaßnahmen sollten sich in der Altstadt aber der Umgebung anpassen und unterordnen. Wo unterschiedliche Interessen zwischen Investor und Denkmalschutz kollidieren, müssen wir darauf achten den Charme der historischen Altstadt nicht zu gefährden. Nur so können auch zukünftige Generationen stolz auf ihre Heimatstadt sein. Dieses Ziel verfolge auch ich mit Nachdruck.

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2 Gedanken zu „Denkmalschutz und Stadtbild“

  1. Die Altstadtsanierung ist “Herausragend” gelungen und gilt als Vorbild anderer Städte. Daran sollte man sich auch in Zukunft orientieren und nicht alles dem Zufall überlassen. Vielleicht sollte man die ganze Innenstadt als Denkmal eintragen und somit mehr Mitspracherecht seitens der Verwaltung erhalten.

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    • Sehr geehrter Herr Müller
      Ihren Ansatz, die gesamte Innenstadt als Denkmal einzutragen, finde ich durchaus interessant.
      Die Stadt Kempen hat gegenwärtig eine Vorstufe gewählt. Nach der Satzung der Stadt Kempen für den Denkmalbereich Nr. 1 “Stadtkern Kempen mit umgebenden Wallanlagen” gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG) vom 12.April 1990 “Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung gelten die Regelungen des § 9 DSchG sinngemäß, das heißt: Der schriftlichen Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer im Denkmalbereich eine bauliche Anlage errichten, ganz oder teilweise beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder in ihrem äußeren Erscheinungsbild verändern will, sofern diese Veränderung vom öffentlichen Raum sichtbar ist. Diese Genehmigungspflicht besteht auch dann, wenn das Vorhaben unter §62 BauO NW fällt.”

      Ich glaube, bei ausreichender Prüfung der Bauanträge, besonders aus der Sichtweise des Historischen Stadtkerns, hat die Verwaltung schon jetzt viele Möglichkeiten. Doch wie gesagt, ein Interessanter Ansatz.

      Die Satzung finden Sie unter
      http://www.kempen.de/C12576220058AC02/files/B_6.4.1__Denkmalbereich_1.pdf/$file/B_6.4.1__Denkmalbereich_1.pdf?openElement

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