Schulausschusssitzung 17-11-15

education-908512_1280Mobiles Lernen mit Tablets, u.a. diesem Thema widmete sich der Schulausschuss auf seiner fünften Sitzung der laufenden Legislaturperiode alle Kempener Grundschulen sind mit WLAN ausgerüstet und verfügen über jeweils einen Klassensatz mit 16 Geräten die auf zwei Einheiten je 8 Tablets unterteilt sind. Kinder die selbstverständlich die Möglichkeiten dieser Geräte nutzen, vorbildlich und gewissenhaft damit umgehen und nicht nur über Schrift miteinander kommunizieren. Das gesprochene Wort wird gern auch als Möglichkeit genutzt sich auszutauschen. Auch Inklusion steht hier als ein Schlagwort im Blickfeld. Die anwesenden Lehrerinnen der Pilotschulen berichteten sehr begeisternd welch neue Möglichkeiten die Geräte im Unterricht bringen und warben für die Systeme. Auch wenn bei der Präsentation die Technik etwas versagte und der Ton fehlte, scheinbar ist das Rathaus abhörsicher gebaut, konnten sich alle Anwesenden einen Eindruck von den vielfältigen Möglichkeiten machen. Der erste Schritt ist gemacht und die Entwicklung muss nun natürlich weitergehen. Es muss die Zielsetzung sein auch alle weiterführenden Schulen an den Start zu bekommen um diese Möglichkeit des „mobilen Lernens“ auch dort nutzen zu können. Wir müssen uns zeitnah mit Möglichkeiten beschäftigen wie ein solches Mammutprojekt umzusetzen ist.

Flüchtlingszahlen kann keiner verlässlich nennen und somit ist eine Planung im Bereich Schule auch extrem schwierig. “Die bisherigen Schülerprognosen müssen vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Deutschland überarbeitet und neu gedacht werden. Wir müssen nun mit einem Schülerzuwachs über einen längeren Zeitraum rechnen”, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Sachsens Ressort-Chefin Brunhild Kurth (CDU), der “Welt”. Klar ist, Sprache und Bildung sind elementare Bedingungen um Menschen integrieren zu können und Kindern eine gesicherte Zukunft zu ermöglichen. Die Schuleinführung ist für die meisten Kinder ein wichtiger Schritt und wird mit Vorfreude erwartet. Für Flüchtlingskinder stellt sie aber, ohne Sprachkenntnisse in einem fremden Land, eine riesige Hürde dar. Kindgerechte Sprachförderung, spielerische Integrationspädagogik und eine individuelle Betreuung mindern den „Kulturschock“ und begünstigen eine schnelle Integration. Die Kinder sollen sich individuell entfalten und vielfältig in soziale Interaktion treten können.Vorschulische Bildungsangebote sind für Flüchtlingskinder wichtig, um mit Gleichaltrigen in Kontakt zu treten, sich sozial zu integrieren und schließlich auch schulisch zu partizipieren. Hier setzt die Verwaltung an. Sie möchte eine Art Vorschule entwickeln um Flüchtlingskinder in die Lage zu versetzen dem Unterricht einer Regelschule folgen zu können und sich schnell zu integrieren. Ohne Sprachkenntnisse, einer beliebigen Schule zugewiesen, Bildung vermittelt zu bekommen kann nicht die Lösung sein. Zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache vermittelt zu bekommen um dann, der Eignung entsprechend, der jeweiligen Regelschule zugewiesen zu werden ist zumindest eine Idee die funktionieren könnte. Schulministerin Frau Löhrmann wird am 10.12 in Kempen zu Gast sein und soll auf diese Thematik aufmerksam gemacht und sensibilisiert werden.

Eine hitzige Diskussion entwickelte sich zum Thema Realschule als Schuldezernent Klee mehr Flexibilität bei der Ausnutzung aller Möglichkeiten wünschte und diese zu Recht einforderte. Das kein Pädagoge davon begeistert sein kann ist nachvollziehbar. Doch, in Zeiten klammer Kassen, Inklusion und riesiger Aufgaben durch Flüchtlingsströme, unkalkulierbaren Schülerzahlen die ins Schulsystem integriert werden müssen, können Wunschvorstellungen von 28 Schülern je Klasse nur schwerlich erreicht werden. Keiner will Klassen mit 30 plus X Kindern, doch es muss auch jedem klar sein, genaue Planungen sind aufgrund fehlender Sicherheit bei Zuweisungen von Flüchtlingen nicht möglich, Klassenräume nicht unbegrenzt vorhanden sowie Lehrerinnen und Lehrer nicht in erforderlicher Zahl vorhanden. Wir müssen gemeinsam versuchen diese Situation zu meistern, alle Schüler und Schulen im Blick haben und kreative Lösungen entwickeln. Zusätzlich fehlen rechtliche Regelungen die eine Schulplatzgarantie vor Ort ermöglichen. Es ist keinem Bürger und Eltern erst recht nicht zu vermitteln, warum ein Kind nicht in seiner Heimatstadt beschult werden kann aber auswärtige Schüler angenommen werden müssen. Hier ist Handlungsbedarf in Hinsicht auf gesetzliche Regelungen. Diese stimmen nicht mit der Realität überein und müssen dringend von der Landesregierung den Gegebenheiten angepasst werden. Schade war die Äußerung vom Schuldezernent der Bezirksregierung sich nicht zur Vorlage äußern zu wollen ohne Kenntnis dieser zu haben. Er sieht die Situation aber grundsätzlich gut, Schule und Verwaltung hatten bis dato alle Probleme gemeinsam gelöst. Wie eine mögliche siebte Klasse zu beurteilen ist wollte er nicht abschließend kommentieren.

Zum Thema der Eingangsklassen gab es eine sehr engagierte Diskussion die aber leider, meines Erachtens, nur emotional und nicht sachlich geführt wurde. Ob eine zusätzliche Klasse in der 7 einzurichten ist hat nichts mit Eingangsklassen, 5. Schuljahr, zu tun. Hier sind ausdrücklich die aktuellen Schülerzahlen maßgeblich die es wie andere gesetzliche Regelungen nicht ermöglichen, einen 7 Zug einzurichten. Auch die Tatsache der Genehmigung von sechs Eingangsklassen an der Gesamtschule verbietet dies und würde uns von der Bezirksregierung und umliegenden Kommunen untersagt. Auch kann es nicht unser Anspruch sein umliegenden Kommunen die Schüler abzuwerben. Dies wollten leider einige Teile der Versammlung nicht erkennen.

Bei den Mitteilungen wiederholte sich abermals die Information der nicht besetzten Rektorenstellen an Grundschulen und dem Gymnasium Thomaeum. Hier müssen die Ramenbedingungen seitens des Land NRW verbessert werden.

Rot-grüne Schulpolitik in NRW: Anspruch und Wirklichkeit klaffen meilenweit auseinander. Petra Vogt zum akuten Mangel an Schulleitern in Nordrhein-Westfalen:

Zu den vielen unbesetzten Schulleiterstellen in Nordrhein-Westfalen erklärt die schulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Vogt:

„745 Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen zurzeit nicht über eine Rektorin oder einen Rektor. Damit ist jede siebte Schulleiterstelle in unserem Bundesland unbesetzt. Das ist ein unhaltbarer Zustand, für den die rot-grüne Landesregierung die Verantwortung trägt.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind verantwortlich für die Qualitätsentwicklung ihrer Schulen. Die Anforderungen an die Schulleitungen werden immer größer, ihr Aufgabenspektrum wird regelmäßig erweitert. Trotzdem weigert sich Ministerin Löhrmann beharrlich, diesem Aufgabenzuwachs mit einer entsprechend höheren Vergütung Rechnung zu tragen und die Stellen attraktiver zu machen. Anspruch und Wirklichkeit der rot-grünen Schulpolitik klaffen hier wieder einmal meilenweit auseinander. Viele Schulleiterstellen bleiben deswegen unbesetzt – mit dramatischen Folgen für die Bildungsqualität in Nordrhein-Westfalen.

Wir als CDU-Landtagsfraktion haben dagegen im letzten Herbst frühzeitig einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation gemacht. Hierzu soll ein Teil der Mittel, die mit der vollständigen Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund freigeworden sind, genutzt werden. Wir wollen mit jährlich 10 Millionen Euro die Attraktivität der Leitungsstellen an den Grundschulen durch eine angemessene Anhebung der Besoldung (Schulleiter A 14 / Konrektoren A 13) erhöhen. Das hat die Landesregierung abgelehnt. Die BAföG-Mittel sind im rot-grünen Schuldenhaushalt einfach versickert.

Um die Engpässe bei der Besetzung der Schulleiterposten jetzt in den Griff zu bekommen, richtet Frau Löhrmann eine Projektgruppe ein. Anstatt ineffektive Arbeitskreise einzusetzen, sollte die Ministerin die Schulleiterinnen und Schulleiter in unserem Land endlich angemessen bezahlen. Nur so kann die Bildungsqualität an unseren Schulen dauerhaft gesichert werden.“

 

Als Egänzung:

Dort, wo neben Gymnasium keine Realschule und Hauptschule, stattdessen aber Schulen des längeren gemeinsamen Lernens existierten, „ist zu klären, wie künftig zu verfahren ist, wenn Schülerinnen und Schüler den Bildungsgang der Realschule oder des Gymnasiums nicht erfolgreich absolvieren. Der Wechsel zu einer Sekundarschule oder Gesamtschule ist oftmals wegen fehlender Angebote in erreichbarer Nähe oder zu geringer Aufnahmekapazität an den Schulen des längeren gemeinsamen Lernens nicht möglich“. Eine freundliche Umschreibung der in der Praxis landesweit zu beobachtenden Tatsache, dass Gesamtschulen und Sekundarschulen in der Regel keine Schüler aufnehmen, die an einer Realschule oder einem Gymnasium die Anforderungen nicht erfüllen konnten.

Ist in NRW ein ‚Abschulen‘ von Schulen des gegliederten Systems an Schulen des längeren gemeinsamen Lernens nicht erwünscht?

Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW an die Bezirksregierung Düsseldorf

,,Bei entsprechendem Elternwunsch nehmen die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Klassenbildungswerte auf Basis der vorhandenen Zügigkeiten Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen auf.”

Ich bitte daher Folgendes zu beachten so Staatssekretär Ludwig Hecke:

Grundsätzlich besteht bei einem Schulformwechsel ein Wahlrecht der Eltern zwischen Schulformen des gegliederten Systems und den Schulen des längeren gemeinsamen Lernens.

Die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens nehmen hierbei Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen grundsätzlich nur im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Klassenbildungswerte auf Basis der tatsächlich vorhandenen Zügigkeit auf. Im Falle der Kapazitätserschöpfung an den Schulen des längeren gemeinsamen Lernens ist vorrangig die Aufnahme des betroffenen schulpflichtigen Kindes an den Schulen des gegliederten Systems zu prüfen. Sowohl die Schulen als auch die Schulaufsicht sollen die Eltern der betreffenden Kinder vorrangig zugunsten eines Schulwechsels innerhalb des gegliederten Systems beraten. Das geeignete Anschlussangebot bedarf hierbei einer Prüfung im Einzelfall. Dabei sind die Gesichtspunkte der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Als ultima ratio kommt eine Zuweisung der Schülerinnen und Schüler (§ a6 Abs. 7 SchulG NRW) in Betracht. Auch nach Streichung des Satzes 2 in der W 12.1 .2. zu § 12 APO-S I ist bei Überschreitung der Aufnahmekapazität in Ausnahmefällen die Bildung einer zusätzlichen Parallelklasse ab der Jahrgangsstufe 7 nicht ausgeschlossen. Es ist hierbei jedoch zunächst vorrangig die Prüfung einer solchen Möglichkeit zur zusätzlichen Klassenbildung bei den Schulformen des gegliederten Systems vorzunehmen. Erst nachrangig erfolgt eine solche Prüfung auch mit Blick auf die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens.

Schreibe einen Kommentar