Wechsel in NRW, je schneller desto besser!

Wieder einmal lässt Düsseldorf Kempen bei Zuwendungen außen vor und berechnet die Zuweisungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW mit falschen Grundlagen. Trotz einbrechender Gewerbesteuer steht bei Kempen eine null.

Der Betrag nach § 1 Absatz 1 Satz 2 wird auf die Gemeinden und Kreise nach dem Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Gemeinde oder des einzelnen Kreises für die Jahre 2011 bis 2015 zur Summe der Schlüsselzuweisungen verteilt, die alle Gemeinden und Kreise nach Maßgabe der Gemeindefinanzierungsgesetze in diesem Zeitraum erhalten haben.

Der Kreis Viersen erhält nach Angaben der Bezirksregierung somit rund 5,11 Mio. Euro. Nach Brüggen fließen 483,367, Grefrath 300.287, Nettetal 1.517.557, Niederkrüchten 358.025, Schwalmtal 742.316, Tönisvorst 301.419, Viersen 4.394.774 und Willich 70.456 Euro. Nicht dabei ist im Kreis Viersen die Stadt Kempen.

„Die Finanzsituation in der Stadt fällt nicht unter das Gesetz“, so argumentiert zumindest die Rot-Grüne Landesregierung in Düsseldorf.

Danke NRW … Landeswappen-NRW

 

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